Die Coronakrise sorgt für eine Vielzahl von Flugannullierungen. Betroffene fragen sich, ob sie den Flugpreis zurückerstattet erhalten.
Sofern Ihr Flug ausgefallen ist, haben Sie aufgrund der Fluggastrechteverordnung das Recht auf eine innerhalb von 7 Tagen zu leistende Rückerstattung des Flugtickets durch die Fluglinie.
Viele Fluglinien bieten nun eine kostenlose Umbuchung oder eine Rückerstattung im Form eines Reisegutscheins an.
Dieses Angebot müssen Sie nicht annehmen.
Ich unterstütze Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Autor: Christoph Schmitt