Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate ich Sie im Bereich des Arbeitsrechts, unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind.
Das Arbeitsrecht ist nicht in einem eigenen Gesetz geregelt, sondern es finden sich vielmehr in einer Vielzahl von Einzelgesetzen Regelungen, die das Arbeitsrecht betreffen. Ich unterstütze Sie als spezialisierter Anwalt, sich in diesem Labyrinth der Regelungen zurecht zu finden.
Wenn Sie Vermieter oder Mieter sind oder eine Hausverwaltung betreiben, so bietet der Bereich des Mietrechts eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen, bei denen sich die Unterstützung durch einen Anwalt empfiehlt.
Ich berate und vertrete Sie als spezialisierter Anwalt gerne.
Als TÜV-geprüfter Datenschutzbeauftragter verfüge ich nicht nur über weitreichende Kenntnisse im Datenschutzrecht, sondern kann auch auf eine jahrelange Erfahrung im Bereich der Datenschutzberatung und der Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter zurückblicken.
Ich bin gerne für Sie da.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Vertragsgestaltung und etwa zu Fragen der Gültigkeit, den Widerrufsmöglichkeiten und der Kündbarkeit von Verträgen sowie im Hinblick auf Gewährleistungsansprüche und Ansprüche aus Garantie, aufgrund eines Rücktritts vom Vertrag, Minderung sowie auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Sie streben eine Streitschlichtung an, möchten jedoch auf langwierige und teure Gerichtsverfahren gerne verzichten. Ich unterstütze Sie im Rahmen einer Mediation, um Interessen in Einklang zu bringen. Die Kosten eines Mediationsverfahren betragen häufig nur einen Bruchteil gerichtlicher Auseinandersetzungen.
Ich stehe für objektive Rechtsberatung auf höchstem Niveau, ohne viel Schnickschnack. Denn die Interessen meiner Mandanten und Mandantinnen stehen für mich im Mittelpunkt.
Die bestmögliche Durchsetzung dieser Interessen ist dabei mein höchstes Ziel. Ich vertrete diese nach außen mit Nachdruck, sehe es jedoch auch als meine Aufgabe an, meinen Mandanten und Mandantinnen im Innenverhältnis eine realistische und transparente Einschätzung der Erfolgsaussichten und Risiken ihrer Rechtssache zu geben und diese so vor kostspieligen Auseinandersetzungen zu schützen, wenn ich die Chancen der Rechtsverfolgung für gering halte.
Dabei habe ich auch stets pragmatische Lösungsansätze im Blick.
Neben meiner Erfahrung sowie Fachkompetenz ist mir daher ein respektvolles und vertrauensvolles Verhältnis zu meinen Mandanten und Mandantinnen besonders wichtig.
Fairness, enge Abstimmung, Vertrauen und Zuverlässigkeit sind dabei die Grundpfeiler der Tätigkeit.
Das heißt aber auch, dass ich mir vorbehalte Mandate abzulehnen, hinter denen ich nicht stehe.
Rechtsanwalt Christoph Schmitt berät und vertritt Mandanten und Mandantinnen insbesondere spezialisiert in den Bereichen Arbeitsrecht und Miet-/WEG-Recht sowie im allgemeinen Zivilrecht.
Christoph Schmitt ist gleichzeitig Gründer und Geschäftsführer der VERUM DATA GmbH, einer Gesellschaft mit Schwerpunkt in der Datenschutzberatung.
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth mit Station in Shanghai, China sowie Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Bamberg mit Station in München bei international renommierter Großkanzlei
Telefon 0921 / 79 310 300
Sprechen Sie mich an.
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