Flug annulliert aufgrund Corona Virus – Erstattung Flugticket

Die Coronakrise sorgt für eine Vielzahl von Flugannullierungen. Betroffene fragen sich, ob sie den Flugpreis zurückerstattet erhalten.


Sofern Ihr Flug ausgefallen ist, haben Sie aufgrund der Fluggastrechteverordnung das Recht auf eine innerhalb von 7 Tagen zu leistende Rückerstattung des Flugtickets durch die Fluglinie.

Viele Fluglinien bieten nun eine kostenlose Umbuchung oder eine Rückerstattung im Form eines Reisegutscheins an.

Dieses Angebot müssen Sie nicht annehmen.

Ich unterstütze Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.


Autor: Christoph Schmitt

Kanzlei Schmitt
Datenschutzübersicht

Diese Webseite verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrer Festplatte dem von Ihnen verwendeten Browser zugeordnet gespeichert werden und durch welche der Stelle, die den Cookie setzt (hier durch uns), bestimmte Informationen zufließen. Cookies können keine Programme ausführen oder Viren auf Ihren Computer übertragen. Sie dienen dem Zweck, das Internetangebot insgesamt nutzerfreundlicher und effektiver zu machen. Auf diese Weise können wir unsere Webseite entsprechend verbessern.

Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, indem Sie durch die Tabs auf der linken Seite navigieren.

Ihre Cookie-Einstellungen können Sie auch nach Bestätigung erneut aufrufen durch Klick auf ein kleines quadratisches Feld am unteren linken Bildrand und die gewählten Einstellungen ändern. Bitte beachten Sie jedoch, dass die geänderten Einstellungen lediglich für Zukunft wirken. Wurden aufgrund Ihrer Bestätigung vor Änderung bereits Cookies gesetzt, müssen Sie diese zunächst im Browser löschen.